Die langjährige Expertise der Kanzlei im Bereich der Managerhaftung hat zu der Erkenntnis geführt, dass die klassischen anwaltlichen Instrumentarien der forensischen Anspruchsabwehr und Strafverteidigung als Mittel der Reaktion heute durch moderne anwaltliche Instrumente der Prävention ergänzt werden müssen.
Zu diesen Mitteln zählt zum einen die sorgfältige, an aktueller Rechtsprechung und Literatur ausgerichtete kautelarjuristische Gestaltung von vertraglichen Abreden, gleich ob es sich dabei um Gesellschaftsverträge (Satzungen), Anstellungsverträge von Vorständen und Geschäftsführern, Geschäftsordnungen von Unternehmensorganen, Kundenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere vertragliche Vereinbarungen handelt.
Zum anderen zählt zu den modernen Instrumenten der Vermeidung der Unternehmens- und Managerhaftung die Einrichtung von Maßnahmen der Corporate Compliance. Diese meint das Ergreifen organisatorischer Maßnahmen, mit Hilfe derer sichergestellt werden kann, dass das Recht im Betrieb von allen Beteiligten (Unternehmensleitung, leitende Angestellte, Belegschaft) gewahrt wird, also die durch Managementprozesse organisierte Gesetzeseinhaltung.
Dabei können sich die zu beachtenden Normen aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsakten oder anderen Vorschriften ergeben. Sie finden sich für das jeweilige Unternehmen - ohne professionelle Hilfe nicht abschließend auffindbar - im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht verstreut. Hier setzt die Anwaltskanzlei Schäfer an, indem sie für das jeweilige Unternehmen maßgeschneiderte Compliance-Maßnahmen vorschlägt und einführt. Zu diesen können gehören:
Diese Rechtsdienstleistungen der Kanzlei im Bereich Compliance-Beratung und Compliance-Betreuung mittelständischer Unternehmen wird durch die Beratung im Bereich D&O-, Unternehmensstrafrechtsschutz- und Vertrauensschadensversicherung abgerundet, um das Risiko der persönlichen Haftung von Geschäftsleitern zu minimieren.
Reputationen können auf Anfrage vertraulich mitgeteilt werden.
Im Bereich des privaten Bau- und des öffentlichen Bauvergaberechts kann die Kanzlei auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Diese reicht von der Prozessvertretung in herkömmlichen und in sog. Umfangsverfahren über die Bauprojektmanagement-Compliance-Beratung und -Betreuung bis hin zu der Erstellung von Rechtsgutachten zu speziellen, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärten Rechtsfragen.
Reputationen können auf Anfrage vertraulich mitgeteilt werden.
Das persönliche Interesse an und die berufliche Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Schäfer im internationalen und nationalen Ordens- und Militariarecht sorgt für die hohe Qualität der Rechtsdienstleistungen der Anwaltskanzlei Schäfer in diesem "abgelegenen" Rechtsgebiet. Die Kanzlei kann in diesem Bereich sowohl mit zivilrechtlicher als auch mit verwaltungs- und strafrechtlicher Erfahrung aufwarten.