ANWALTSKANZLEI
SCHÄFER

KANZLEI

Rechtsanwalt Schäfer

Die Kanzlei wurde im Jahre 1992 von Herrn Rechtsanwalt Schäfer gegründet.

Im Jahre 1997 erfolgte die Schwerpunktausrichtung der Kanzlei auf das private Baurecht und das Vergaberecht.

Seit demselben Jahr ist die Kanzlei mit der ständigen Prozessvertretung einer deutschen Großversicherung betraut.

Im Jahre 1998 erfolgte die zweite Schwerpunktausrichtung hin zum Gesellschaftsrecht. Seitdem betreut die Anwaltskanzlei Schäfer Unternehmensträger sowie Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Gesellschaftsformen. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Genossenschaftsbanken, Unternehmen der chemischen Industrie, Bauprojektsteuerungsbetriebe, Softwareentwickler, Parkhausbetreiber und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft.

Die Mandate betreffen aufgrund der unterschiedlichen körperschaftlichen Verfassungen der Mandanten insbesondere das Aktienrecht, das GmbH-Recht, das Genossenschaftsrecht sowie das Recht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Vorstände bzw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und sonstige Unternehmensleiter werden von Herrn Rechtsanwalt Schäfer seit über zehn Jahren erfolgreich im Bereich der Managerhaftung sowohl zivil- als auch strafrechtlich betreut. Neben der forensischen Tätigkeit (Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen, Strafverteidigung, Regulierung der Begehren der Verwaltungsbehörden) wird die Kanzlei dabei auch präventiv tätig, um Vorwürfe bereits gar nicht aufkommen zu lassen und erhobene Vorwürfe im Keim zu ersticken. Das Instrument hierfür ist die Compliance-Beratung und Compliance-Betreuung der Unternehmen und ihrer jeweiligen Führungsspitze. Durch die versicherungsrechtliche Erfahrung wird dieses Angebot ergänzt um die Beratung im Bereich der D&O-, Unternehmensstrafrechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung.

Aufgrund seines persönlichen Interesses an militärischen Antiquitäten betreut Herr Rechtsanwalt Schäfer schließlich seit dem Jahre 2002 Mandanten in allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Fallkonstellationen rund um das Thema "antiquarische Orden und Militaria".